Roland Ionas Bialke - Indymedia - 29. März 2008
Gestern, am 28. März 2008, wurde der Prozess gegen dreizehn
SchliesserInnen am Landgericht Brandenburg fortgesetzt. Den dreizehn
SchliesserInnen wird unter anderem vorgeworfen einen Gefangenen im März
1999 in der JVA Brandenburg vermummt zusammengeschlagen zu haben,
ihn über Monate hinweg terrorisiert, eingeschüchtert und psychologisch
misshandelt zu haben.
Die dreizehn Schliesser und Schliesserinnen, namentlich Jens Van den Daele, Maik Habbicht, Thomas Kühn, Frank Lissner, Ute Laack, Andreas Fuchs, Norbert Schröder, Ingo Borchert, Andreas Mau, Sven Schößler, Mike Witt, Bernd Schultze und Silvia Perlick, waren durch dreizehn Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten. Allein das zeigte, dass die beiden BerufsrichterInnen und die beiden SchöffInnen mit dem Fall überfordert sind und sein werden.
Bei Gerichtsverhandlungen gibt es nämlich ein Zeitfenster. (Als Beispiel: Ende der Neunzehnneunzigerjahre betrug dieses Zeitfenster in Berlin etwa eineinhalb Stunden pro Verhandlung.) Wird dieses Zeitfenster überschritten kommen die Gerichte in Ihrer Zeiteinteilung nicht mehr klar und andere Fälle können nicht verhandelt werden, werden eingestellt, oder der betreffene Prozess wird, wenn möglich im Stillen, eingestellt. Eine gute Verteidigungsstrategie ist es also den Prozess in die Länge zu ziehen, in diesem Fall hilft das aber auch den gegen-emanzipatorischen Schliesser und Schliesserinnen.
Der Verhandlungstag fing gestern, gegen 9 Uhr 30, im Saal des Landesverfassungsgerichts Brandenburg, mit der Vernehmung des Zeugen Volker Tesmer (53) an. Tesmer ist seit 20 Jahren "Krankenpfleger" in der JVA Brandenburg. Tesmer sagte aus, dass er gerufen worden war, weil seine KollegInnen den Geschädigten in eine Isolationszelle gesperrt hatten. Nach seiner Aussage muss jeder Gefangene im Arrest bzw. bei dem unmittelbarer Zwang angewendet wurde obligatorisch von einen Krankenpfleger des medizinischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt zeitnah untersucht werden. Danach noch einmal obligatorisch zeitnah von einem Arzt.
An dem Tag als der Geschädigte zusammengeschlagen sein soll fand der Zeuge Tesmer den Geschädigten in einer Isolationszelle vor, gefesselt an Händen und Füssen. Begleitet von SchliesserInnen schoss er sofort Polaroids und notierte, dass keine äusserlichen Verletzungen beim Gefangenen zu sehen wäre. Ausserdem notierte er: "Der Gefangene hat einen irren Blick." Auf Nachfrage eines Richters antwortete Tesmer: "Das die einen irren Blick haben kommt häufig vor! Wir haben häufig psychische Patienten." Tesmer sagte auch aus, dass die Handfesseln nicht zu fest waren. Eine Stunde nach seiner Inaugenscheinnahme kam dann der Arzt der Justizvollzugsanstalt, Dr. Günther, zu dem Patienten. Dieser fand jedoch gut sichtbare Einschnürungen an den Armen des Geschädigten, wahrscheinlich von den Handfesseln. Der Zeuge Volker Tesmer wurde jetzt zunehmend nervöser und abweisender. Er versuchte sich herauszureden, dass der Gefangene eventuell die ganze Zeit nach der Inaugenscheinnahme sich gegen seine Handfesseln gewehrt hätte. Blutdruck hätte Tesmer auch nich messen können. Warum, dass wusste er nicht mehr genau. Sinngemäss: "Wahrscheinlich hatte sich der Gefangene dagegen gewehrt." (In Hand- und Fussfesseln) Der Zeuge wurde gefragt, ob er eine Spritze gegeben hätte. Dies verneinte Tesmer.
Vor der Pause wurde dann bekannt gegeben, dass der Schliesser Lutz Katzwedel als Zeuge abgeladen wurde. Es fiel auf, dass die eine Richterin den Zeugen Tesmer und den angeklagten SchliesserInnen bei Aussagen bzw. Anträgen half. Schliesslich gab sie bekannt, dass erst einmal Aussagegenehmigungen beim Ministerium für die Zeugen eingeholt werden müssten. Ein weiteres Zeichen, dass dieses Verfahren abgewürgt werden soll. Zuletzt wurde eine Stellungnahme eines Angeklagten verlesen. Der Angeklagte bezog sich auf ein Gefängnisgutachten in dem steht, dass der Geschädigte "Wahnvorstellungen" hat und "sich an den JVA-Beamten rächen will".
Dann wurde versucht seitens der AnwältInnen auf ein Rechtsgespräch hinzuwirken. Dies würde dazu dienen, dass Verfahren eingestellt würden, wie schon beschrieben, von der für die SchliesserInnen negativen Öffentlichkeit abgeschirmt. Die AnwältInnen und die RichterInnen bezogen sich dann besonders auf "die Fürsorgepflicht des Gerichtes", sinngemäss "weil die SchliesserInnen durch den Prozess bei ihrer Arbeit in der JVA an Authorität verlieren, wäre es besser den Prozess schnell zu beenden."
Gegen 10 Uhr 30 wurde dann eine vierstündige Pause eingelegt. Weil die Ressourcen des Gerichts nicht ausreichten. Meine Ressourcen waren auch aufgebraucht, sodass ich nicht mitbekam was ab 14 Uhr 30 los war. Bitte ergänzt das! Und kommt ALLE zu den nächsten Prozesstagen, denn trotz grosser Medienaufmerksamkeit waren nur zehn ProzessbeobachterInnen, zum grossen Teil SchliesserInnen, da.
02.04.2008 - 9 Uhr - Saal 0.13 - im Gebäude des Landesverfassungsgericht
Brandenburg in Potsdam
04.04.2008 - 9 Uhr - Saal 0.13 - im Gebäude des Landesverfassungsgericht
Brandenburg in Potsdam
09.04.2008 - 9 Uhr - Saal 0.13 - im Gebäude des Landesverfassungsgericht
Brandenburg in Potsdam
11.04.2008 - 9 Uhr - Saal 0.13 - im Gebäude des Landesverfassungsgericht
Brandenburg in Potsdam
16.04.2008 - 9 Uhr - Saal 0.13 - im Gebäude des Landesverfassungsgericht
Brandenburg in Potsdam
Wegbeschreibung: Vom Hauptbahnhof Potsdam fahr Ihr mit der Strassenbahn bis zur Haltestelle "Nauener Tor". Am Nauener Tor, das ist so ein altes Steintor hängt direkt ein guter Plan. Dort sucht Ihr die Jägeralle, die ist eine Ampel weiter. In der Jägeralle 10 fragt Ihr dann nach dem Saal 0.13 im Landesverfassungsgericht.
Artikel vom 25. März 2008 - http://de.indymedia.org/2008/03/211430.shtml
Presseerklärung des Landgericht Brandenburg - http://www.lg-potsdam.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=316807&template=seite_lgp_pressemit