Roland Ionas Bialke - Indymedia - 9. Juli 2008
Heute, am 09. Juli 2008, wurde meine Wohnung in Berlin-Neukölln durchsucht. Nach 2006, 2007 folgte nun 2008 eine neue Durchsuchung mit erfundenen Durchsuchungsbeschluss-Inhalten durch die Sondereinheit für "politisch motivierte Strassengewalt" (PMS). Diesmal gab es sogar zwei Durchsuchungsbeschlüsse die sich inhaltlich wiedersprachen. Ein Erfahrungsbericht:
Als ich heute früh gegen 8 Uhr 30 nach hause kam standen mehrere Polizeifahrzeuge vor meiner Tür. Zu dieser Zeit befand sich der Staatsschutz schon 2 Stunden in meiner Wohnung. Ich betrat den Hausflur und sah schon meine beschädigte Tür und einen Polizisten der in meiner Wohnung stand. Ich fragte: "Was wollen sie denn in meiner Wohnung?" Mir wurden dann zwei Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Verden ausgehändigt:
"In den Ermittlungsverfahren gegen Hans Meier* (...) wegen Verstosses gegen das BtMG wird die Durchsuchung der Wohnung (...) des Beteiligten Roland Bialke (...)angeordnet, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich 1. Betäubungsmittel und Arzneimittel mit schädigender Wirkung und Stoffe zu deren Herstellung Anwendung zu finden, 2. Laboreinrichtungen, 3. Unterlagen, (auch elektronische) über den An- und Verkauf von Arznei- und Betäubungsmittel und deren Grundstoffen. (...) Gründe: Der Beschuldigte ist verdächtigt, über den Online-Shop der von ihm betriebenen Firma Lippert Lehrmittel an den Zeugen Stoffe verkauft zu haben, die als Arzneimittel konsumiert schädigende Wirkung zeigen. Der Kontext der Bestellung zeigt, dass die Stoffe zu entsprechender Verwendung bestimmt sein dürfen. Vergehen strafbar gem. § 95 AMG (...) - Barre, Richter am Amtsgericht"
* Name geändert
Dass das Impressum auf der Homepage von Lippert Lehrmittel abrufbar ist hätte der Staatsschutz mit einem Abruf der Seite in Erfahrung bringen können. Und dort steht ganz sicher nicht mein Name, sondern der Name des Betreibers, seine Adresse, seine Steuernummer und seine Telefonnummer. Aber das wollte der Staatsschutz nicht tun. Der Staatsschutz erkundigte sich nicht, da sie wussten, dass ich nicht der Betreiber sein kann. Das lies sich auch im zweiten Durchsuchungsbeschluss lesen:
"In der Ermittlungssache gegen Roland Bialke (...) wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechen wird die Durchsuchung der Wohnung (...) angeordnet, weil aufgrund von Tatsachen zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, nämlich 1. Explosivstoffe, und Stoffe die zu deren Herstellung Verwendung finden können, 2. Laboreinrichtungen, 3. Aufzeichnungen, (auch elektronische) über den An- und Verkauf von Explosivstoffen und deren Grundstoffen, führen wird, (...) Gründe. In einem Verfahren gegen Verantwortliche der Fa. Lippert Lehrmittel aus Hodenhagen wurde bekannt, dass der Beschuldigte im Online-Shop der genannten Firma Stoffe bezogen hat, die zur Herstellung von illegalen Explosivstoffen geeignet und nach der Zusammenstellung der Bestellung auch bestimmt sind. Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäss § 310 StGB. (...) - Barre, Richter am Amtsgericht"
Wer nun glaubt, so eine Durchsuchung wäre ein Einzelfall, betrachte die Durchsuchung eines anderen Administratoren eines Sprengstoff-Forum dem ich angehöre. Dort wurde eine Durchsuchung angeordnet auf Grund einer Amokdrohung die auf einer nicht-exisitierenden Homepage ausgesprochen worden sein soll: http://netzpolitik.org/2008/klassische-hausdurchsuchung-online-bestellt/
Geschwächt von einer Oberkieferoperation, die ich einige Tage vorher über mich ergehen lassen musste, musste ich mich erst einmal ausruhen. In den zwei Stunden hatte die Polizei von den Berliner Einheiten LKA 533 (Staatsschutz), LKA 534 (PMS), LKA 244 (Rauschgiftkriminalität), LKA 61 oder 62 (PMS/OA) meine Wohnung auf den Kopg gestellt. Alles war unordentlich und die Polizei hatte in meiner Küche Gegenstände angehäuft die wohl zu Beschlagnahme gedacht waren. Jetzt wo ich da war wurde mir erläutert, dass meine Wohnung durchsucht werden müsste. Also noch eine Durchsuchung nach der ersten Durchsuchung die ohne meine Anwesenheit erst einige MInuten vor meiner Ankunft endete. Warum das? Einen Kullerkeks wird die Polizei in meiner Wohnung 2 Stunden lang bestimmt nicht gekullert haben. Und auch meine Wohnung macht sich nicht alleine zu einer Müllhalde. Neun Polizisten und Polizistinnen umringten mich nun und wollten nochmal in meinen Beisein meine Wohnung durchsuchen.
Ich verlangte die Namen aller Polizisten und Polizistinnen die in meiner Wohnung waren, um später gegen sie rechtlich vorgehen zu können und mich gerichtlich gegen die erfundenen Vorwürfe verteidigen zu können. Das wurde mir verweigert und ich erhielt nur eine Dienstnummer des leitenden Polizisten. Auch auf dem Protokoll der Durchsuchung stehen keine Namen, sondern nur zwei unleserliche Unterschriften.
Eine Polizistin vom LKA 534 (PMS), die ich schon vorher eine Demonstration infiltrieren gesehen habe, was illegal ist, suchte auch nicht nach irgendwas, sondern kramte sofort in meiner Anwaltspost. (Etwa 2000 Blatt A4!) In dieser Post und in diesen Akten wird meine Verteidigung in drei anderen Verfahren erläutert, in dem das LKA 533, LKA 534 und LKA 62 involviert sind. Die Polizistin überflog auch nicht das ganze sondern las sich die Post langsam durch. Sie fragte mich: "Ich wundere mich, dass sie eine ganze Akte haben als Mandant?" Auch private Fotos wurden sich intensiv angeschaut, besonders wo andere Personen zu erkennen waren.
Mir wurde verboten mir bekannte Redakteure grosser Tageszeitungen anzurufen, die mir einen Anwalt zur Durchsuchung organisieren sollten. Die Visitenkarten von Pressevertreter und Pressevertreterinnen wurden mir ohne Begründung und rechtlicher Grundlage weggenommen. Später bekam ich die Visitenkarten zwar wieder, jedoch keinen Bescheid über die Beschlagnahme.
Beschlagnahmt wurden drei CDs (eine davon ist ein Beweisstück in einem anderen Verfahren) und drei Computer. Dann noch ein ausgedruckter Musiktext. Was der mit dem ganzen Verfahren zu tun haben soll, dass ist mir ein Rätsel. Grundstoffe für Thermit wurden nicht beschlagnahmt - Mein danaben liegendes Schweissgerät ebenfalls nicht. Auch meinen Funkfernzünder und die anderen bereits zur Beschlagnahme bereitgelegten Gegenstände wurden nicht beschlagnahmt oder untersucht, wie eigentlich angekündigt. Dafür wurde mich nach meinen Passwort für verschlüsselte Medien gefragt. Da konnte ich aber keine Antwort darauf geben, da ich Truecrypt, GnuPG, etc. doch überhaupt nicht kenne.
Dann durfte ich mir eine Kanne Pfefferminztee auf meinen Gasherd kochen, wohlbemerkt direkt neben den Substanzen die die Polizei für so explosiv hielt, dass sie meine Wohnung aufbrechen und durchsuchen musste. Irgendwas stimmt da nicht.
Zu schlechter Letzt ging ich, nachdem der Spuk vorbei war, nach draussen. Plötzlich fand ich mich in einer Demonstration der "Gewerkschaft der Polizei" wieder. Aus Rechtsgründen erspare ich mir an dieser Stelle weitere Kommentare.
Durchsuchung vom 24. Dezember 2006 - http://de.indymedia.org/2006/12/164936.shtml
Der Grund - http://www.baal-re-mesh.com/20061025_gegen_die_tausend.html
Durchsuchung vom 14. Mai 2007 - http://de.indymedia.org/2007/05/177002.shtml
Der Grund - http://de.indymedia.org/2007/01/166277.shtml
Nachtrag:
Hab mich wohl ein bisschen zu wichtig genommen: Der Beschuldigte im ersten Beschluss bin nicht ich, sondern nur der Beteiligte/Zeuge. Darum sind beide Durchsuchungsbeschlüsse inhaltlich doch richtig und widersprechen sich nicht. Das angeführte Beispiel zeigt trotzdem gut, wie Recht durch die Polizei/Gerichte gebrochen wird.
Bei dem Beschuldigten (Hans Meier) handelt es sich um Rainer Bogatzki, der als V-Person des Bundeskriminalamts arbeitete und der sogenannten "Sauerlandgruppe" Chemikalien zum Bombenbau verkaufte.