Roland Ionas Bialke - Indymedia - 3. Mai 2011
Heute, am 3. Mai 2011, begann in Berlin der Prozess gegen Roland Ionas Bialke wegen dem Besitz und dem Veröffentlichen von "Bombenbauanleitungen". Im Zuge der Ermittlungen zu diesem Prozess wurden mehrere Homepages von der Polizei zensiert und nun versucht die von Roland geschriebenen Bücher zu kriminalisieren.
Einen so kurzen Prozesstag hatte die einzige prozessbeobachtende Person, sowie die etwa 15 anwesenden Journalisten und Journalistinnen nicht erwartet, Nach etwa 5 Minuten war der erste Prozesstag schon vorbei. Als gegen 13 Uhr 30 im Amtsgericht Kirchstrasse der Prozess begann, überprüfte der vorsitzende Richter ersteinmal meine Personalien. Dazu liess er sich meinen Personalausweis zeigen, da ein zweiter Vorname in seinen Akten stand, der aber auf dem Personalausweis nicht zu finden war.
Doch das war nicht die einzige Merkwürdigkeit an diesem Prozesstag. War es doch genau der Richter, der vor wenigen Jahren für das Bundesinnenministerium an der Verschärfung des Waffengesetztes mitgearbeitet hatte. Ein Jurist des Bundesinneministeriums verschärft also genau die Stelle in dem Gesetz, um die es bei dem Prozess gegen mich nun geht. Angeklagt ist u.a. das Anleiten zum Bau einer Rohrbombe, einer Detonatorkapsel und eines Molotowcocktails. Dies soll in nichtkörperlicher Form (also im Internet) und in körperlicher Form (als Buch) geschehen sein. Um den Verkauf der relevanten Bücher zu verhindern, wurden u.a. Drucker und Verleger eingeschüchtert und um die relevanten Daten aus dem Internet zu bekommen, wurden Schmierenkampagnen gefahren und mehrere Homepages zensiert - d.h. durch den Staatsschutz abgeschaltet.
Der Prozesstag war so kurz, weil der Richter auf ein schnelles Geständnis spekulierte und darum keine Zeugen vorlud. Immerhin wurden bei insgesamt drei Wohnungsdurchsuchungen extrem viele Chemikalien und eine unverschlüsselte CD mit dem Abbild der Homepage "sprengstoff-verein.de" gefunden. Auch habe ich die relevanten Bücher, die von mir geschrieben wurden, mit meinem Klarnamen geschrieben. Und in etlichen Medienbeiträgen thematisierte ich den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Ein Server und zwei relevante Homepages waren auf meinen Namen registriert.
Laut Aussage der mich vertretetender Rechtsanwältin gäbe es bei einem Geständnis mit Reue 7 Monate Haft, wobei die Bewährung nicht sicher sei, da ich eine ungünstige Sozialprognose hätte. (Ich gehe z.B. nicht arbeiten.) Bei einem Prozess ohne politische Stellungnahmen und Anträge, der zu einem Schuldspruch führen würde, gäbe es als Höchststrafe 5 Jahre Gefängnis, wobei der Staatsanwalt auf 1 Jahr und 3 Monate (ohne Bewährung) plädieren wolle. Würde ich gestehen, mich aber politisch positiv dazu äussern, würde mich noch weit mehr Gefängnis erwarten.
Für die Verteidigung ergab sich aufgrund eines Fehlers der Anklagebehörde eine Planänderung. Die Staatsanwaltschaft hatte erst mit falschen gesetzlichen Grundlagen angeklagt, daraufhin wurde dieses Verfahren im Vorfeld eingestellt und nun mit anderen gesetzlichen Grundlagen wieder aufgenommen. Dies erfuhr die Verteidigung aber erst heute, Jetzt wird dieser Prozess neu terminiert und alle Zeugen werden vorgeladen. Dies kann sehr interessant für andere politisch engagierte Menschen werden. Die wenige Unterstützung ist das traurige Beispiel für fehlende Antirepressionsarbeit in den radikalen Szenen.
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Roland Ionas Bialke