Roland Ionas Bialke - Indymedia - 27. Juni 2011
Am 28. Juni 2011 findet im Amtsgericht Kirchstrasse (Berlin) ein Prozess wegen dem Verbreiten von Bombenbauanleitungen statt. Angeklagt ist Roland Ionas Bialke, der beschuldigt wird.u.a. Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails, Anleitungen zum Bau von Sprengzündern und zum Bau von Rohrbomben veröffentlicht zu haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden mehrere Internetforen und die Homepage "sprengstoff-verein.de" durch die Polizei zensiert und ein Verlag genötigt in diesem Zusammenhang frei verkäufliche Bücher aus ihrem Angebot zu nehmen.
Mir wird vorgeworfen, ich hätte vom 23. Mai 2008 bis zum 23. August 2010 in körperlicher und nichtkörperlicher Form, also in Buchform und im Internet, selbstverfasste Anleitungen zum Bombenbau veröffentlicht. Konkret handelt es sich dabei u.a. um die Anleitung zum Bau einer Rohrbombe, einer Detonatorkapsel und einer Anleitung zum Bau eines Molotowcoktails. Mehrere hundert anderer von mir verfasster Sprengstoffsynthesen seien aber weiterhin legal, d.h. auch legal zu veröffentlichen. (Wobei die letzte Aussage durch die Behörden gerne unter dem Tisch gekehrt wird.)
Juristisch formuliert, wird mir vorgeworfen "Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann", beschrieben und zu deren Bau angeleitet zu haben. Dies sei verboten.
Das ist einerseits richtig, andererseits falsch. Es gibt nämlich eine Menge Ausnahmen. Die Bombenbauer der Rüstungskonzerne dürfen mit einer Genehmigung auch in Deutschland solche Bomben bauen und zu deren Bau anleiten. Noch letztes Jahr musste ebenso jeder Mann zur Bundeswehr und lernte dort, wie man mit Bomben umgeht.
Die mich betreffende Ausnahme dürfte aber sein, dass "Anleitungen zum Bombenbau" im Ausland nach dem deutschen Waffengesetz, dessen Geltungsbereich Deutschland ist, nicht verboten sind. Zwar soll bei mir zuhause eine CD gefunden sein worden, mit dem Abbild der Homepage "sprengstoff-verein.de", jedoch ist der Rechteinhaber von im Ausland veröffentlichten Medienwerken gesetztlich dazu verpflichtet diese nach Deutschland einzuführen und zu veröffentlichen, wenn sein Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet. Dies hat bei Büchern in körperlicher Form (als Buch) und bei Internetinhalten in nicht-körperlicher Form (Internetdownload, Datenträger) zu erfolgen.
Beachtlich ist auch, dass der Staat selbst in seinen Bibliotheken Bombenbauanleitungen zur Ausleihe und Kopie anbietet. Dies gilt es aber in dem kommenden Prozess zu belegen. Mich zu verteidigen wird schwierig, da die Polizei und die Staatsanwaltschaft nur bezüglich meiner Schuld ermittelt hat. So wurde in den Ermittlungsakten z.B. unterschlagen, dass ein Administrator eines Sprengstoff-Forums, wegen deren Inhalten ich nun angeklagt sein soll, gestanden hat, für die Inhalte des Forums verantwortlich gewesen zu sein. Das Verfahren wurde damals eingestellt.
Vier Staatsschutzzeugen sind zum Prozessauftakt geladen. Ihr könnt mich unterstützen, indem ihr den Prozess beobachtet. Ausserdem brauche ich, um mir ggf. Bewährung zu ermöglichen, einen Arbeitsplatz. Wenn ihr mir einen solchen zur Verfügung stellen würdet, z.B. in einer Zeitungsredaktion, in einem Buchladen oder einem emanzipatorischen Verein, dann hilft mir das sehr.
Die Einladung zum ersten, ausgesetzten Prozess: http://www.baal-re-mesh.com/20110502_berlin_prozess_und_buchzensur.html
Der Bericht vom ersten, ausgesetzten Prozess: http://www.baal-re-mesh.com/20110502_berlin_prozess_und_buchzensur.html
Prozess gegen Roland Ionas Bialke
28. Juni 2011 - 11 Uhr 30 - Raum 1104
Amtsgericht Kirchstrasse (!)
Kirchstrasse 6 in Berlin
Nahe S-Bahnhof Bellevue (S7)
1 BRA Js 2191/08